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Kinder sind noch nicht in der Lage, die gesamte Tragweite ihres Handelns zu überschauen. Sie agieren risikoreicher, ahnungsloser und unbekümmerter und benötigen deswegen eine verantwortungsbewusste Erziehungs-/Aufsichtsperson.

Beachten Sie bitte die individuellen und aktuellen Voraussetzungen (psycho-physischer Entwicklungs- und Gesundheitszustand) des einzelnen Kindes.

Seien Sie sich immer bewusst: Wasser übt auf fast alle Kinder eine quasi magische Anziehungskraft aus.
Machen Sie Kinder möglichst früh mit dem Wasser vertraut: Kinder können schon ab 4 Jahren Schwimmen lernen, sollten aber bereits davor erste Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Verhalten am und im Wasser erfahren!
Versuchen Sie vorausschauend Gefahrenpunkte (z.B. Gefahrenorte) auszumachen.

Unabhängig davon, ob Kinder mit oder ohne Hilfsmittel ins Wasser gehen: Erziehungspersonen haben immer die Pflicht zur aktiven und konsequenten Aufsicht (trotz Badaufsicht)

Kinder müssen genau wissen, was erlaubt bzw. verboten ist. Sicherheit ist jedoch nicht alleine durch Gebote und Verbote zu erreichen. Vor allem jüngere Kinder müssen häufiger an die wichtigsten Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen erinnert werden, da einmalige Belehrungen vergessen werden. Deshalb: Regelmäßige und situative Wiederholung von sicherheitsrelevanten Anweisungen.

Quelle: DLRG

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